Michael Glauch
Dipl.-Sportwissenschaftler
Leitung betriebliche Gesundheitsförderung
TEL. 089.890 63 65 0
E-Mail: bgf@phi-muenchen.de
In einer Zeit des gesellschaftlichen Wandels
und zunehmenden internationalen Wettbewerbs gewinnen leistungsbereite
Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer, die sich bei der Ausübung ihrer Tätigkeit wohl fühlen, immer mehr an Bedeutung.
In Verbindung mit dem demografischen Wandel, mit Unternehmensverkäufen, Fusionen und permanenten Restrukturierungen stellen diese Megatrends die Unternehmen vor neue Herausforderungen.
Immer mehr Firmen erkennen dies und investieren in die geistige und körperliche Gesundheit ihrer Mitarbeiter.
Arbeitnehmervorteile
Arbeitgebervorteile
Gesundheitsanalysen
Manuelle und physikalische Anwendungen
Prävention & Training
Gesundheitsaktionen im Unternehmen
Wenn Sie als Unternehmen die Gesundheitsprävention für Ihre Mitarbeiter unterstützen wollen, haben Sie seit 2009 die
Möglichkeit, dies auch mit steuerlichen Vorteilen zu unterstreichen.
Mit dem Jahressteuergesetz 2009 wurden bereits die Prävention und die betriebliche Gesundheitsförderung gestärkt. Leistungen des Arbeitgebers, die den allgemeinen Gesundheitszustand der Arbeitnehmer verbessern, sind bis zu einem Betrag von 500 Euro grundsätzlich von der Steuer freigestellt. Das können externe Kurse oder betriebliche Angebote wie Rückenschulungen sein. Die geförderten Maßnahmen müssen hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20a des SGB V entsprechen. Damit fallen unter die Steuerbefreiung insbesondere Leistungen, die im Präventionsleitfaden der Spitzenverbände der Krankenkassen genannt sind.
Diese Voraussetzungen werden vom Pro Health Institut erfüllt.
Interesse? Wenn Sie weitere Informationen zum Thema BGF wünschen, so zögern Sie nicht uns zu kontaktieren oder schauen Sie einfach bei uns vorbei.